- Wie kann ich den Stromanbieter wechseln?
- Wo liegt der Unterschied zwischen einem Stromversorger und einem Netzbetreiber?
- Bringt der Wechsel zu einem anderen Anbieter einen Umbau mit sich?
- Wo finde ich den Stromzähler?
- Was kostet mich der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter?
- Wie kann ich einen günstigen Stromanbieter finden?
- Auf was sollte ich bei dem Vergleich achten?
- Gibt es Rabatte oder Preisgarantien?
- Kann es vorkommen, dass ich plötzlich gar keinen Strom habe?
- Wen muss ich benachrichtigen, wenn der Strom ausfällt oder der Zähler eine Störung hat?
- Kann ich auch bei einem Zweittarifzähler wechseln?
- Werden nach der Anbieter kündigung Abschläge zurückerstattet?
- Muss ich zum Wechseln eine Genehmigung meines Vermieters haben?
- Was muss ich beachten wenn ich umziehe?
- Muss ich die Zählerstände ablesen?
- Wer liefert den Strom, wenn der Anbieter noch nie gewechselt wurde?
Wie kann ich den Stromanbieter wechseln?
Ganz einfach. Wenn Sie mit Hilfe unseres Rechners den günstigsten
Stromanbieter für sich gefunden haben, brauchen Sie nur noch mit
diesem einen Wechselvertrag abschließen. Bei vielen Anbieter geht
dies ganz einfach und schnell Online. Alles weitere übernimmt der
neue Stromanbieter für Sie und in etwa vier Wochen zahlen Sie den
günstiger Preis für die Kilowattstunde.
Wo liegt der Unterschied zwischen einem Stromversorger und einem Netzbetreiber?
Der Stromversorger liefert den Strom, der Netzbetreiber ist für
das Stromnetz verantwortlich bzw. für dessen
ordnungsgemäßen Betrieb. Häufig kommt es vor, dass der
Grundversorger und der Netzbetreiber identisch sind. Wählen Sie
einen Stromanbieter,
der über kein eigenes Verteilnetz verfügt, so können Sie
dies bedenkenlos tun, denn dieser zahlt dem jeweiligen Netzbetreiber
ein entsprechendes Nutzungsentgelt.
Bringt der Wechsel zu einem anderen Anbieter einen Umbau mit sich?
Grundsätzlich: nein. Auch an dem Stromzähler selbst sind
keine technischen Arbeiten erforderlich. Unter Umständen
müssen Sie selbst den aktuellen Zählerstand ablesen und
diesen an den Netzbetreiber weitergeben. Wir empfehlen diesen
zusätzlich an den neuen Stromanbieter zu schicken.
Wo finde ich den Stromzähler?
Das ist sehr unterschiedlich. Einerseits kann er in ihrer Wohnung
liegen, andererseits aber auch im Hausflur oder im Keller. Der
Hauswart, Vermieter oder die Hausverwaltung kann Ihnen auf jeden Fall
hierüber Auskunft geben.
Was kostet mich der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter?
Der Wechsel ist für Sie als Verbraucher absolut kostenlos - unzulässig sind sogenannte Wechselgebühren!
Muss ich eine Kündigungsfrist bei meinem jetzigen Stromanbieter einhalten?
Ja. In der Regel liegt die Kündigungsfrist bei den Grundversorgern
bei einem Monat jeweils zum Ende des Monats. Wer schon einmal den
Stromanbieter gewechselt hat, der muss die Kündigungsfristen, die
vertraglich vereinbart wurden, beachten. In der Regel findet man diese
in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Stromanbieters. Gerade
bei Preiserhöhungen können unter Umständen
Sonderkündigungsrechte genutzt werden.
Wie kann ich einen günstigen Stromanbieter finden?
Den Preis der einzelnen Stromanbieter in Ihrer Region können Sie
einfach und schnell mit unserem Vergleichsrechner vergleichen. Geben
Sie hierzu Ihren jährlichen Verbrauch und Ihre Postleitzahl ein
und wenige Sekunden später haben Sie das Ergebnis.
Auf was sollte ich bei dem Vergleich achten?
Grundsätzlich finden wir das günstigste Angebot für Sie.
Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Sie an den Vertrag nur kurze
Zeit gebunden sind (maximal ein Jahr), dadurch haben Sie die
Möglichkeit bei einer eventuellen Preiserhöhung, den Anbieter
erneut zu wechseln. Aus diesem Grunde sollten Sie auch auf
möglichst kurze Kündigungsfristen achten.
Gibt es Rabatte oder Preisgarantien?
Ja. Bei Preisgarantien wird Ihnen der Preis pro Kilowattstunde für
einen bestimmten Zeitraum garantiert. Erst nach Ablauf dieses
Zeitraumes sind Preiserhöhungen seitens des Anbieters
möglich. Der Preis sollte Ihnen nach Möglichkeit für ein
Jahr garantiert werden. Rabatte werden grundsätzlich nur einmalig
eingeräumt.
Kann es vorkommen, dass ich plötzlich gar keinen Strom habe?
Nein. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet Sie mit Strom
zu versorgen, wenn ihr Stromanbieter seinen Leistungen nicht nachkommt.
Also auch in den schlimmsten Fällen, wie beispielweise bei einem
Konkurs des Stromanbieters, ist eine lückenlose Stromversorgung
gewährleistet.
Wen muss ich benachrichtigen, wenn der Strom ausfällt oder der Zähler eine Störung hat?
Hier ist grundsätzlich der örtliche Netzbetreiber für
Sie zuständig. Zur schnellstmöglichen Beseitigung aller
Störungen ist er verpflichtet.
Kann ich auch bei einem Zweittarifzähler wechseln?
Leider kann hier noch kein Wechsel vorgenommen werden. Denn in der
Regel unterscheiden die Stromanbieter nicht zwischen Tag- und
Nachtstrom. Dies bedeutet für Sie als Kunde, dass Sie immer
denselben Preis für die Kilowattstunde bezahlen - egal ob
tagsüber oder nachts. Für Haushalte, die sehr viel
Nachtsstrom verbrauchen, wie beispielweise bei Nachtspeicherheizungen,
wäre ein Wechsel also unlukrativ.
Werden nach der Anbieter kündigung Abschläge zurückerstattet?
Grundsätzlich erhalten Sie von ihrem jetzigen Anbieter eine
Schlussrechnung aus der Ihr Verbrauch hervorgeht und die von Ihnen
geleisteten Abschlagszahlungen. Sollte sich hieraus ein Guthaben
ergeben, so bekommen Sie dieses selbstverständlich erstattet.
Muss ich zum Wechseln eine Genehmigung meines Vermieters haben?
Grundsätzlich brauchen Sie hierzu keine Genehmigung. Ihnen allein
ist es überlassen, von wem sie den Strom beziehen. Ihren Vermieter
brauchen Sie hierüber nicht zu informieren. Allerdings, wenn Sie
die Stromrechnung von ihrem Vermieter erhalten, weil sie auch die
Abschlagszahlungen mit der Miete vornehmen, dann ist Ihr Vermieter auch
der Vertragspartner des jeweiligen Stromanbieters. In diesen
Fällen können Sie nur Ihren Vermieter bitten zu einem
günstigeren Stromanbieter zu wechseln.
Was muss ich beachten wenn ich umziehe?
Planen Sie einen Anbieterwechsel im Rahmen eines Umzuges, so sollten
Sie mit dem Anbieter bereits sechs bis acht Wochen vorher einen Vertrag
abschließen.
Schließen Sie keinen Vertrag ab, so entsteht automatisch mit dem
Einzug ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger. Wenn Sie
einen neuen Stromanbieter bereits gewählt haben und diesen auch
nach ihrem Umzug behalten möchten, so sollten Sie auf jeden Fall
klären, ob er auch an der neuen Anschrift Strom liefern kann.
Achten Sie auf eventuelle Kündigungsfristen beim Stromvertrag in
ihrer alten Wohnung.
Muss ich die Zählerstände ablesen?
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie immer den Zählerstand
ablesen und notieren, wenn eine Preiserhöhung stattfindet und am
Wechseltag. Wenn Sie den Zählerstand dem Stromanbieter mitteilen,
ist es möglich eine taggenaue Abrechnung zu erstellen.
Wer liefert den Strom, wenn der Anbieter noch nie gewechselt wurde?
Der jeweilige örtliche Grundversorger ist für die Belieferung
in diesem Fall zuständig. Der Grundversorger ist derjenige, der
innerhalb eines Netzgebietes die meisten Haushalte mit Strom versorgt,
beispielweise die Stadtwerke. |